1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die im Besitz von gültigen Spielmarken sind. Die Spielmarken der Jugendlichen sind gesondert gekennzeichnet.


2. Die Marken müssen an der dafür vorgesehenen Tafel vor Spielbeginn aufgehängt werden. Platzanwartschaft besteht erst, wenn
a) die Spieler vollzählig auf der Clubanlage sind.
b) deren Spielmarken (min. 2) aufgehängt sind.


3. Die Spieldauer beträgt 60 Minuten. Anschließend darf die Spielmarke nicht weiter geschoben werden. Es darf aber weitergespielt werden, bis jemand anderes Anspruch auf den Platz erhebt. Absolutes Spielende: 23:00 Uhr


4. Verbandsspiele, Training, Forderungsspiele sowie vom Sportwart/Jugendwart genehmigte und durch Aushang bekanntgegebene Platzbelegungen haben Vorrang.


5. An Werktagen sind Jugendliche (bis 18 Jahre) bis 18:00 Uhr in gleicher Weise spielberechtigt wie Erwachsene. An Wochenenden und Feiertagen dürfen Jugendliche ferner ganztags mit Erwachsenen (nur aktive Mitglieder) spielen. Forderungsspiele von Jugendlichen dürfen nicht nach 16:00 Uhr begonnen werden. Änderungen, die die Spielberechtigung betreffen, erteilt der Sport- bzw. der Jugendwart.


6. Gäste dürfen mit aktiven Clubmitgliedern spielen, sofern nicht min. zwei aktive Mitglieder bis spät. 5 Minuten vor Spielbeginn den Platz beanspruchen. Bereits begonnene Stunden dürfen zu Ende gespielt werden. Kinder und Jugendliche dürfen ausschließlich mit jugendlichen Gästen spielen, wenn die Plätze nicht von erwachsenen Mitgliedern und deren Gäste beansprucht werden sowie an Werktagen nicht nach 18 Uhr. Erwachsene als Gäste von Kindern/Jugendlichen sind nicht spielberechtigt. Die Mitglieder müssen ihre Gäste vor Spielbeginn in das Gästebuch eintragen. Die Abrechnung erfolgt am Saisonende.


7. Die Plätze sind nach jeder Stunde abzuziehen und die Linien zu säubern. Falls erforderlich, sind die Plätze zusätzlich vor Spielbeginn zu spritzen.


8. Es darf nur in Tennisbekleidung und ausgesprochenen Tennisschuhen gespielt werden.


9. Bei evtl. Meinungsverschiedenheiten entscheiden anwesende Vorstandmitglieder. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.


10. Verstöße gegen die Spielordnung sowie grobe Unsportlichkeiten werden durch den Vorstand geahndet. Hierzu zählt insbesondere, dass der Betreffende den Platz auf Weisung eines anwesenden Vorstandsmitglieds ggf. sofort zu verlassen hat.